Im Folgenden haben wir einige Verhaltensregeln für unser Gästehaus aufgestellt. Diese sind Bestandteil des Mietvertrags und werden von unseren Gästen akzeptiert.

 

Im Falle grober Mißachtung behalten wir uns das Recht vor, eine vorzeitige bzw. sofortige Abreise durchzusetzen!

                             Liebe Gäste,

 

unser Gästehaus Memersch besitzt sowohl bei unseren Nachbarn als 

auch bei unseren Gästen einen sehr sehr guten Ruf.

 

Jedem ist bekannt, dass wir uns nicht als "Partytempel für Saufgelage"

verstehen und unser Haus für Gruppen,

bei denen der Alkoholkonsum Hauptbestandteil der Reise ist,

ausdrücklich  n i c h t  zur Verfügung steht.

 

Damit dieses gute Verhältnis weiter Bestand haben kann, müssen wir auf die unbedingte Einhaltung folgender Hinweise bestehen:

 

Die Unterfahrt ist nur nach vorne offen, d.h. Geräusche, die dort entstehen, landen mit einem Vielfachen der eigentlichen Lautstärke direkt bei unseren Nachbarn,     ohne dass den Gästen dies bewusst ist. 

Er  darf unter keinen Umständen z.B. als Grillplatz oder für

irgendwelche Spiele zweckentfremdet werden.

 

In unserem Haus herrscht absolutes Rauchverbot, Zuwiderhandlungen werden uneingeschränkt angezeigt und die Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt!

Rauchen vor der Haustüre ist selbstverständlich erlaubt, wobei es sich 

auf das Rauchen beschränken und nicht zum Aufenthaltsort für 

"muntere Biergespräche" entwickeln sollte. 

 

Gegen ein Bier hat niemand etwas einzuwenden, jedoch sollte der 

Verzehr nicht vor dem Haus,  auf der Strasse oder  auf Grundstücken unserer Nachbarn erfolgen, hierzu haben wir einen großen Aufenthaltsraum, Terrasse und Garten.

Für Saufgelage und lautstarke Partys, ob outdoor oder indoor, steht unsere Unterkunft in keinem Fall zur Verfügung(insbesondere nicht für Junggesellenabschiede, o.ä.), ebenfalls ist jegliche Musik im Außenbereich, auch auf den Terrassen und im Garten nicht erwünscht !

 

(Nächtliche) lautstarke Wanderungen durch den Ort verbunden mit Ruhestörungen sind unsere Nachbarn nicht gewohnt und werden diese

auch nicht akzeptieren. 

 

Die üblichen nächtlichen Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten, während dieser Zeiten sind Haustüre und die Türe vom Aufenthaltsraum zu schließen und der Lärmpegel auf Zimmerlautstärke zu senken.

 

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesternacht ist gesetzlich verboten und führt in jedem Fall zu einer Strafanzeige verbunden mit empfindlichen Geldbußen !


 

Der Einsatz von Drohnen jeglicher Art stellt einen Eingriff in die Privatsphäre unserer Nachbarn dar, dies wird unter keinen Umständen geduldet und ggf. 

strafrechtlich verfolgt !

 

Unsere Gäste halten sich an diese Regeln und nehmen auf unsere Nachbarn Rücksicht.

 

Wir bedanken uns für Euer Verständnis! 

 

Petra Kühner

 

 

 

 

UNSER HAUS STEHT FÜR GRUPPEN, BEI DENEN DER ALKOHOHLKONSUM

HAUPTBESTANDTEIL DER REISE IST, AUSDRÜCKLICH  N I C H T 

ZUR VERFÜGUNG !